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Gläserner Abgeordneter

Keine weiteren Einkünfte

Außer meiner Abgeordnetenentschädigung (und Kindergeld) habe ich keine weiteren Einkünfte! Meine Abgeordnetenentschädigung ist voll zu versteuern.

Ich bin weiterhin freiwillig gesetzlich kranken- und pflegeversichert, meine Beiträge werden von der Brutto-Entschädigung abgezogen. Von der Bundestagsverwaltung erhalte ich einen hälftigen Zuschuss, wie es jeder gesetzlich Versicherte von seinem Arbeitgeber bekommt.
Von meinem Nettoeinkommen habe ich jeden Monat an die unterschiedlichen Gremien der SPD etwa 1.000 Euro abzuführen.

Mir geht es gut, und ich habe keinen Grund zu klagen!

Bis Mitte 2016 war es gesetzlich so geregelt, dass die Mitglieder des Deutschen Bundestages zu Beginn einer jeden Legislaturperiode selbst darüber zu entscheiden hatten, inwieweit ihre Abgeordnetenentschädigung in den darauf folgenden Jahren erhöht wird. Dies war immer eine sehr unangenehme Diskussion, weil man selbst darüber zu entscheiden hatte, welche Gehaltserhöhung man bekommt – der Eindruck eines „Selbstbedienungsladens" ist da schnell entstanden. Seit dem 1. Juli 2016 entscheiden nun nicht mehr die Abgeordneten direkt, sondern die Erhöhung der Diäten wird an die durchschnittliche Erhöhung der Bruttomonatsverdienste aller abhängig Beschäftigten gekoppelt. Diese Regelung hat der im September 2017 gewählte Bundestag auch mit meiner Zustimmung verlängert.

Eigentlich wollte der Deutsche Bundestag die Entscheidung über die Diäten schon vor langer Zeit lieber in die Hände einer unabhängigen Kommission legen. Genau das hatte das Bundesverfassungsgericht allerdings mit Urteil vom vom 5. November 1975 (Az. 2 BvR 193/74) verboten und bestimmt, dass die Abgeordneten darüber selbst entscheiden müssen. Es ist daher verständlich, dass immer wieder die Diskussion aufflammt, welche Vergütung denn für die Arbeit eines Bundestagsabgeordneten angemessen ist.

Eine unabhängige Kommission hatte 2014 empfohlen, sich bei an der Besoldung von Richtern an obersten Bundesgerichten (Besoldungsgruppe R 6) zu orientieren. Damit wäre die Entschädigung auch vergleichbar mit der Besoldung eines Landrates, des Bürgermeisters einer Stadt in NRW mit 30.000 Einwohnern oder beispielsweise der Besoldung des Stadtbaurates oder der Kulturdezernentin in Hagen. Das finde ich grundsätzlich richtig, weil Verantwortung und Arbeitsaufwand einigermaßen vergleichbar sind.

Anders als Beamte allerdings erhalten alle MdBs unabhängig von ihrem Alter oder Familienstand dieselbe Entschädigung zwölfmal im Jahr. Alters-, Orts- oder Familienzuschläge, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gibt es für Abgeordnete nicht.
Der Orientierungsrahmen R 6 ist allerdings bisher für die Diäten nie erreicht worden, weil häufig aus politischen Gründen darauf verzichtet wurde. Übrigens ist es keineswegs so, dass die Bundestagsabgeordneten im Bund die Spitzenverdiener wären: Allein im Bundesministerium für Bildung und Forschung, mit dem ich häufig zu tun habe, gibt es elf Beamte auf Lebenszeit, z. B. Unterabteilungsleiter, die eine Besoldung wie ein MdB haben, und neun weitere, die deutlich höher besoldet sind.

Im Februar 2014 hat der Bundestag in einem sehr schnellen Verfahren einige neue Regelungen in namentlicher Abstimmung beschlossen, von denen ich die meisten unterstützen kann.
Gut finde ich z. B., dass die Erhöhung der Diäten seit dem 1. Juli 2016 entsprechend der Entwicklung der Bruttomonatsverdienste aller abhängig Beschäftigten erfolgen wird. Die Entwicklung der Abgeordnetenentschädigung wird sich also künftig nach der Entwicklung der Durchschnittslöhne richten!

Für Rentner (und bei anderen Systemen) gibt es übrigens einen sehr ähnlichen Mechanismus: Die jährliche Rentenanpassung zum 1. Juli orientiert sich (im wesentlichen) an der Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland.

Die jetzt schon vorhandene (aus meiner Sicht immer noch nicht ausreichende) Transparenz bei den Abgeordneten würde ich mir übrigens auch bei anderen Berufsgruppen wünschen, z. B. Apothekern, Ärzten, Bankdirektoren, Fußballspielern ... 

Gut finde ich auch die Regelung zur Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechnung, die ich mir sogar hätte schärfer vorstellen können. Das war aber mit unserem Koalitionspartner nicht machbar.

Ich habe allerdings mit NEIN gestimmt, weil ich die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung in diesen zwei großen Schritten (mit denen nun R 6 erreicht werden soll) für nicht angemessen halte:

  1. zum 1. Juli 2014 wurde die Entschädigung von bis dahin 8.252 Euro um 415 Euro (+5,0 %) auf 8.667 Euro und
  2. zum 1. Januar 2015 um weitere 415 Euro (+4,8 %) auf dann 9.082 Euro erhöht.

Diese Erhöhung um 830 Euro pro Monat innerhalb eines Jahres halte ich für nicht angemessen und habe aus diesem Grund mit NEIN gestimmt. 

Als Folge dieser Änderung des Abgeordnetengesetzes und die Anpassung an die Entwicklung der Bruttolöhne wurden die Diäten schrittweise erhöht. Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2019 nun monatlich 10.083,47 Euro. Von Januar 2019 bis September 2020 erhielt ich als Sprecher der Enquete-Kommission "Künstliche Intelligenz" von meiner Fraktion zusätzlich eine Funktionsträger-Zulage in Höhe von 1.361,27 Euro. 

 

Die Schwerpunkte meiner Arbeit: